Erfolgreiche Sanierung durch Insolvenzplan innerhalb von 6 Monaten
Der Insolvenzplan wird beim zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht eingereicht.
Die Abstimmung über den Plan erfolgt im Erörterungs-und Abstimmungstermin, der nach der Prüfung des Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht stattfindet.
Für die Planannahme muss die Mehrheit der Gläubigergruppen zustimmen
Bei Vorliegen der Mehrheit wird der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Plan bestandskräftig.
Nachfolgende Sanierungs- und Planmaßnahmen können ergriffen werden:
Wir erstellen ihren Insolvenzplan!
Kontakt:
pkl Rechtsanwälte
Hermann Kulzer M.B.A.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Glashütterstraße 101a, 01277 Dresden
Tel: 0351 8110233
Fax 8110244
kulzer@pkl.com
www.pkl.com
Weitere Infos zum Insolvenzplan: www.insoinfo.de
Die Abstimmung über den Plan erfolgt im Erörterungs-und Abstimmungstermin, der nach der Prüfung des Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht stattfindet.
Für die Planannahme muss die Mehrheit der Gläubigergruppen zustimmen
Bei Vorliegen der Mehrheit wird der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Plan bestandskräftig.
Nachfolgende Sanierungs- und Planmaßnahmen können ergriffen werden:
- Aufnahme eines neuen Gesellschafters mit anschließender Kapitalerhöhung
- Stellung von Gesellschaftersicherheiten für Kredite des Unternehmens
- Regelung der Verwaltung und des Verkaufs nicht betriebsnotwendiger Immobilien
- Überprüfung Marketingstrategie und -politik
- Durchführung einer Gemeinkosten-Wertanalyse
- Teilverzicht der Gläubiger auf Forderungen, die nicht besichert waren
- Teilverzicht der Bank auf Ausfallforderungen
- Teilverzicht der Bank bezüglich der betriebsnotwendigen Immobilie
- Wahl der Nichterfüllung unrentabler Verträge
- Erhöhung der Quote im Vergleich zur Regelabwicklung
- ertragssteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
- gewerbesteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
- Geschäftsführerwechsel bei Planannahme
- Minderheitenschutz gemäß § 251 InsO durch Rückstellungsbildung
- Rückstellungsbildung für bestrittene Forderungen
Wir erstellen ihren Insolvenzplan!
Kontakt:
pkl Rechtsanwälte
Hermann Kulzer M.B.A.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Glashütterstraße 101a, 01277 Dresden
Tel: 0351 8110233
Fax 8110244
kulzer@pkl.com
www.pkl.com
Weitere Infos zum Insolvenzplan: www.insoinfo.de